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Schuldnerinitiative Vitovec - Schuldenbereinigungsplanverfahren

Gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren

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Wenn das Gericht eine Einigung ohne das langjährige Verfahren für aussichtsreich hält, wird das Gericht den Gläubigern den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beigefügten Schuldenbereinigungsplan noch einmal vorlegen und um Zustimmung ersuchen.

Der bei Gericht eingereichte Schuldenbereinigungsplan kann sich in allen Punkten von dem im außergerichtlichen Einigungsversuch verwandten Plan unterscheiden.

Sofern das Gericht den Plan nochmals vorlegt, haben die Gläubiger also die Möglichkeit, innerhalb eines Monats sich dazu zu äußern.

Da auch im gerichtlichen Verfahren der Schuldenbereinigungsplan nur einstimmig durch die Gläubiger angenommen werden kann, hat das Gericht auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers die Möglichkeit, die Zustimmung einzelner Gläubiger zu ersetzen, wenn zumindest die so genannte "doppelte Mehrheit" für den Plan bereits besteht. Unter doppelter Mehrheit versteht man, dass als die Hälfte der Gläubiger und mehr als die Hälfte des Kapitals, dem Plan bereits zugestimmt haben.

Kann keine Einigung über den Plan erzielt werden, oder ersetzt das Gericht die fehlende Zustimmung eines oder mehrere Gläubiger nicht, wird das Insolvenzverfahren von Amts wegen wieder aufgenommen.

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